Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Zuständigkeiten der Ausschüsse gem. der Anlage (Fassung vom 24.08.2009) unter Berücksichtigung, dass der jeweils letzte Absatz unter „Fachbereichsausschuss 4“ und „Werkausschuss“ wie folgt neu gefasst wird:

Sofern Auftragsvergaben im Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen anstehen, die sowohl die Zuständigkeit des Fachbereichsausschusses 4 als auch des Werkausschusses tangieren, wird die Beratung und Beschlussfassung dem Fachbereichsausschuss 4 übertragen. Bei reinen Kanalbaumaßnahmen erfolgen die Auftragsvergaben allein im Werkausschuss.