Beschluss: beschlossen

Beschlüsse:

 

 

zu a)

Der Stadtrat nimmt die geänderte Fassung der 2. Kooperationsvereinbarung für die Entwicklung des Güterbahnhofgeländes zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage des Bewilligungsbescheides Angebote für die Erstellung der städtebaulichen Rahmenplanung und der Erstellung eines Verkehrskonzeptes einzuholen. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Beratung durch die zuständigen Gremien der Stadt.

 

Der § 5 der Kooperationsvereinbarung (Grunderwerb) soll dergestalt geändert werden, dass ein Grunderwerb durch die Stadt erst dann erfolgt, wenn die Altlastenproblematik mit hinreichender Sicherheit geklärt ist und Aussagen über die wirtschaftliche Machbarkeit (Vorlage Rahmenplan, Verkehrsuntersuchung und Wirtschaftlichkeitsberechnung) belegen, dass das Vorhaben auf einer wirtschaftlich tragfähigen Grundlage realisiert werden kann.

 

In § 7 (Einbeziehung der anliegenden Industrie- und Gewerbebetriebe) sollen im Absatz 2 Satz 1 die Worte „bis Ende 2009“ gestrichen werden.

 

In § 10 (nächste Verfahrensschritte im Jahr 2009) sollen unter c) die Worte „bis Anfang IV. Quartal“ durch die Worte „bis Ende 1. Quartal 2010“ ersetzt werden.

 

Das Gremium stimmt der 2. Kooperationsvereinbarung für die Entwicklung des Güterbahnhofgeländes mit den vorstehend genannten Änderungen zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

 

Einstimmig

 

Mehrheitlich

x

 

 

Ja

17

Nein

2

Enthaltung

11

 

zu c)

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Gutachterausschuss des Vermessungs- und Katasteramtes St. Goarshausen ein Verkehrswertgutachten für das zur Veräußerung anstehende Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Oberlahnstein erstellt, mit dem lediglich der Bodenwert für Bauerwartungsland ermittelt wird (ohne Betrachtung evtl. Altlasten oder Kosten für den Abbruch und die Entsorgung von Aufbauten).