Sitzung: 25.01.2010 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
1. Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt offen durch Handzeichen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
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x |
Keine Zustimmung
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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Ja |
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Nein |
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Enthaltung |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahmen nicht teil: |
Grund: |
Der Vorsitzende |
§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO |
2. Die Wahl der Mitglieder des Schulträgerausschusses erfolgt auf Grund eines gemeinsamen Wahlvorschlages, der sich aus den Vorschlägen der einzelnen Fraktionen zusammensetzt. Er ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
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x |
Keine Zustimmung
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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Ja |
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Nein |
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Enthaltung |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahmen nicht teil: |
Grund: |
Der Vorsitzende |
§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO |
3. Die Wahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses erfolgt auf Grund eines gemeinsamen Wahlvorschlages, der sich aus den Vorschlägen der einzelnen Fraktionen zusammensetzt. Er ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
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x |
Keine Zustimmung
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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Ja |
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Nein |
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Enthaltung |
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An der Beratung und
Beschlussfassung nahmen nicht teil: |
Grund: |
Der Vorsitzende |
§ 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO |