Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

(1)     Der Neuausrichtung des Baugebietes „Gewerbepark Hermsdorfer Straße“ durch Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel wird grundsätzlich zugestimmt.

(2)     Die Verwaltung wird beauftragt, ein gemeindliches Einzelhandelskonzept für die Stadt Lahnstein in Auftrag zu geben und eine Vereinbarung mit dem Investor hinsichtlich einer anteiligen Kostenübernahme zu treffen.

(3)     Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden förmlichen Beschlüsse vorzubereiten, um ...

          ... den Flächennutzungsplan der Stadt Lahnstein im Be­reich des Gewerbeparks Hermsdorfer Straße so zu ändern, dass er in einer Größenordnung von ca. drei Hektar „Sonderbaufläche: Großflächiger Einzelhandel“ darstellt.

          ... den Bebauungsplan Nr. 29 - Gewerbepark Hermsdorfer Straße im Parallelverfahren so zu än­dern, dass ent­sprechend der Flächennutzungsplanänderung ein „Sondergebiet: Großflächi­ger Einzelhandel“ festgesetzt wird.

          ... die mit eigenem Beschluss vom 19. Juni 1997 erlassene Anordnung der Baulandumlegung auf­zuheben.

(4)          Die Verwaltung wird beauftragt, einen Städtebaulichen Vertrag entsprechend der vorbeschriebenen Inhalte mit dem Investor abzuschließen.

          Der Stadtrat wünscht eine vertragliche Regelung, wonach der Investor verpflichtet    wird, vorrangig ortsansässige Firmen und Unternehmen bei der Errichtung des Gewerbeparks zu beauftragen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Rat bis zur übernächsten Sitzung über entsprechende rechtliche Möglichkeiten zu unterrichten.

 

(5)   Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vorgenannten Beschlüsse zusammen mit dem Investor das erforderliche Raumordnungsverfahren     einzulei­ten.