Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan „Martinsberg“ wird dahingehend geändert, in dem für den Bereich der östlichen Straßenrandbebauung des Hirschsprungs (Gebäude 1a bis 13b, ungerade Nummern) die Festsetzung über den Standort von Stellplätzen und Garagen ersatzlos entfällt.

Damit beurteilt sich die Zulässigkeit von Garagen nach § 23 Abs. 5 BauNVO, wonach sie unter Einhaltung landesrechtlicher Vorschriften auf den nichtüberbaubaren Grund­stücksflächen zugelassen werden können.

Die Verwaltung wird mit der Planung und Durchführung des Verfahrens beauftragt.