Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

  1. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Lahnstein erfolgen in der Zeitung „Rhein-Lahn-Kurier. ( § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lahnstein)
  2. In dringenden Fällen und für dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Stadtrates oder eines Ausschusses erfolgt die Bekanntmachung abweichend des unter 1. gefassten Beschlusses in der Rhein-Lahn-Zeitung, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung im Rhein-Lahn-Kurier nicht möglich ist (§ 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Lahnstein).