Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Entsprechend der fortzuschreibenden Darstellung des Flächennutzungsplanes wird ein Verfahren zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 - Gewerbepark Hermsdorfer Straße - eingeleitet, um dessen Festsetzungen dahingehend anzupassen, dass die geplante Erschließungsstraße geringfügig nach Osten verschoben wird und die westlich davon liegenden Flächen die Nutzung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ erhalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren durchzuführen.