Sitzung: 29.06.2010 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Es wird beschlossen, die in dem anliegenden Entwurf der Widmungsverfügung dargestellten Straßen, Wege und Plätze gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 des Landestraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) zu widmen.