Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, die in dem anliegenden Entwurf der Widmungsverfügung dargestellten Straßen, Wege und Plätze gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 des Landestraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) zu widmen.