Sitzung: 29.06.2010 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Die Stadt
Lahnstein richtet sich bei Auftragsvergaben -
im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten - verbindlich nach der Vergabepraxis des Landes Rheinland-Pfalz,
soweit es sich um Regelungen/Maßnahmen
zur Sicherstellung der Einhaltung des IAO-Übereinkommens 182 (Übereinkommen Nr.
182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot
und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der
Kinderarbeit) handelt.