Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadt Lahnstein richtet sich bei Auftragsvergaben -  im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten -  verbindlich nach der Vergabepraxis des Landes Rheinland-Pfalz, soweit  es sich um Regelungen/Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des IAO-Übereinkommens 182 (Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit) handelt.