Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die vorliegende Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 41 wird ge­mäß § 16 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister im nächstfolgenden Rhein-Lahn-Kurier ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.