Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Lahnstein ist sich darüber bewusst, dass die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in gewerblich geprägten Stadtrandbereichen nur über entsprechende Bebauungsplanreglungen herbeigeführt werden kann.
  2. Mit der Zielsetzung, entsprechende Verfahrensschritte für hierfür infrage kommende Gebiete auf den Weg zu bringen, wird die Angelegenheit in den Fachbereichsausschuss 4 verwiesen.