Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Für den von den beiden DB-Strecken Niederlahnstein-Wiesbaden bzw. Köln-Niederlahnstein im Westen, Osten und Süden und der Gemarkungsgrenze zu Koblenz-Horchheim im Norden umschlossenen Bereich wird ein Bebauungsplan mit der Nummer 42 und dem Namen „Gleisdreieck Schwarzer Weg“ aufgestellt.

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren unter Anwendung aller möglichen verfahrensver-einfachenden Regelungen des § 13 BauGB durchzuführen.