Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Für den vom Rhein im Westen, den „Brauwiesen“ im Süden, der „Didierstraße“ im Osten und der Gemarkungsgrenze zu Koblenz-Horchheim im Norden umschlossene Bereich wird ein Bebauungsplan mit der Nummer 43 und dem Namen „Löhnberger Mühle“ aufgestellt.

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Eigentümer der Liegenschaft „Löhnberger Mühle“ einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen, mit dem er sich zur Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten erklärt. Anschließend ist der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren unter Anwendung der verfahrensvereinfachenden Regelungen des § 13 BauGB durchzuführen.