Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Funktionsgebäude den Standort „In der Mark/In unmittelbarer Nähe des Hallenbades“ (Süd-Ost-Ecke des Hallenbadgrundstückes) zu prüfen.  Im Hinblick auf die Realisierung des vorgesehenen Vereinsbereiches sollen Synergien mit den vorhandenen Räumlichkeiten im Hallenbad überprüft werden. Nach Vorliegen des Prüfungsergebnisses hat der Stadtrat über den endgültigen Standort zu entscheiden.