Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Laugenstation und einen Salzstreuer beschränkt auszuschreiben.

 

Die Verwaltung wird zudem ermächtigt, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen, sofern die Gesamtauftragssumme von 58.000 € nicht überschritten wird.