Sitzung: 21.06.2012 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Die beigefügte Änderungssatzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 41 wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung
durch den Oberbürgermeister im Rhein-Lahn-Kurier ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.