Sitzung: 26.11.2012 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 41 - St. Martin Siedlung -
wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m § 88 LBauO als
Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes tritt die geltende Veränderungssperre über das Plangebiet außer Kraft.