Sitzung: 26.11.2012 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschlüsse:
Im Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes werden für die Gestaltung der Werbeanlagen die Kriterien festgelegt, die auch im Bereich des Bebauungsplanes „Koblenzer Straße/Industriestraße“ gelten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
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x |
Keine Zustimmung
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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Ja |
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Nein |
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Enthaltung |
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Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 - Gewerbepark Hermsdorfer Straße - wird anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Entwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuholen.