Beschluss: beschlossen

Beschlüsse:

 

Im Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes werden für die Gestaltung der Werbeanlagen die Kriterien festgelegt, die auch im Bereich des Bebauungsplanes „Koblenzer Straße/Industriestraße“  gelten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

 

Einstimmig

x

Mehrheitlich

 

 

 

Ja

 

Nein

 

Enthaltung

 

 

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 - Gewerbepark Hermsdorfer Straße - wird anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Entwurf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuholen.