Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Der Aufsichtsbehörde wird vorgeschlagen, für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin den Wahltag nach § 60 Abs. 2 KWG auf den Tag der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag festzulegen. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass dies Sonntag, der 22. September 2013, sein wird.

Für den Tag  einer evtl. notwendigen Stichwahl wird in diesem Fall Sonntag, der 6. Oktober 2013, vorgeschlagen.