Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 - Gewerbepark Hermsdorfer Straße - wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m § 88 LBauO als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Genehmigung der fünften Änderung des Flächennutzungsplanes durch die höhere Verwaltungsbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) sowie Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.