Sitzung: 12.05.2014 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
zum 31.12.2011 (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO).
Der Stadtrat beschließt die Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgemeisters und der Beigeordneten (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO)