Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2011 (§ 114 Abs. 1 Satz 1 GemO).

 

Der Stadtrat beschließt die Entlastung des Oberbürgermeisters, des Bürgemeisters und der Beigeordneten (§ 114 Abs. 1 Satz 2 GemO)