Sitzung: 11.07.2005 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Der Bebauungsplan „Martinsberg“ wird dahingehend geändert, dass die bestehenden Festsetzungen über Einfriedungshöhen wie folgt neu gefasst werden: „Einfriedungen entlang öffentlicher Flächen sind nur bis zu einer Höhe von 1,50 m über der angrenzenden öffentlichen Fläche zulässig.“ (Für die übrigen Grenzen werden keine ortsspezifischen Festsetzungen getroffen; es gelten demnach die einschlägigen, grundsätzlich geltenden Regelungen der Landesbauordnung).
Die Verwaltung wird mit der Planung und Durchführung eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentliche Auslegung nach §3 Abs.2 und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 i.V.m. §13 Abs.2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
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x |
Keine Zustimmung
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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Ja |
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Nein |
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Enthaltung |
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