Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, eine europaweite Ausschreibung für die Lieferung von Erdgas für Heizzwecke durchzuführen. Der Zuschlag erfolgt gemäß § 21 EG (VOL/A) auf das wirtschaftlichste Angebot. Bei der Ausschreibung ist zu berücksichtigen, dass kein Gas geliefert werden darf, das mittels Fracking gewonnen bzw. gefördert wird.