Sitzung: 24.07.2014 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung
wird ermächtigt, eine europaweite Ausschreibung für die Lieferung von Erdgas
für Heizzwecke durchzuführen. Der Zuschlag erfolgt gemäß § 21 EG (VOL/A) auf
das wirtschaftlichste Angebot. Bei der Ausschreibung ist zu berücksichtigen,
dass kein Gas geliefert werden darf, das mittels Fracking gewonnen bzw.
gefördert wird.