Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Sofern der Betrag in Höhe von 136.500,00 Euro nicht überschritten wird, wird die Verwaltung ermächtigt, den Auftrag an den Bieter zu vergeben, der nach Prüfung und Wertung das wirtschaftlich annehmbarste Angebot abgegeben hat.