Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

a)        Der Stadtanteil wird gem. § 5 ABS

       - für die Pestalozzistraße auf 55 % und

       - für die Straße Kaiserplatz auf 55 %

      festgesetzt.

 

b)        Von den Beitragspflichtigen werden gem. § 9 Abs. 1 ABS Vorausleistungen in Höhe von 100 % der voraussichtlich zu erwartenden Beiträge ab Beginn der Baumaßnahme erhoben.

 

c)        Auf den Abschluss von Ablöseverträgen wird verzichtet.

 

d)        Es erfolgt eine Entnahme aus der Stellplatzrücklage zur Refinanzierung von acht zusätzlichen Stellplätzen in der Straße Kaiserplatz. Dies geschieht ausschließlich im Hinblick auf die besondere Anschlussnutzung des Gebäudes der ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Schule als Kindertagesstätte, Archiv, Stadtbücherei und VHS und stellt damit keinen Präzedenzfall für künftige Ausbaumaßnahmen dar.