Sitzung: 29.09.2014 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
a)
Der
Stadtanteil wird gem. § 5 ABS
-
für die Pestalozzistraße auf 55 % und
-
für die Straße Kaiserplatz auf 55 %
festgesetzt.
b)
Von
den Beitragspflichtigen werden gem. § 9 Abs. 1 ABS Vorausleistungen in Höhe von
100 % der voraussichtlich zu erwartenden Beiträge ab Beginn der Baumaßnahme
erhoben.
c)
Auf
den Abschluss von Ablöseverträgen wird verzichtet.
d)
Es
erfolgt eine Entnahme aus der Stellplatzrücklage zur Refinanzierung von acht
zusätzlichen Stellplätzen in der Straße Kaiserplatz. Dies geschieht
ausschließlich im Hinblick auf die besondere Anschlussnutzung des Gebäudes der
ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Schule als Kindertagesstätte, Archiv, Stadtbücherei
und VHS und stellt damit keinen Präzedenzfall für künftige Ausbaumaßnahmen dar.