Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

a)    Der Stadtanteil wird gem. § 5 ABS für die Straßen „Holzgasse“,„Im Plenter“ und für die Straße „Neugasse“ auf 50 % und für die Straße „Hospitalgasse“ auf 70 % festgesetzt.

 

b)    Von den Beitragspflichtigen werden gem. § 9 Abs. 1 ABS Vorausleistungen in Höhe von 100 % der voraussichtlich zu erwartenden Beiträge erhoben.

 

c)    Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Wunsch Ablöseverträge nach den entsprechenden Maßgaben mit den Beitragspflichtigen abzuschließen.