Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1.      Da die Anerkennungsvoraussetzungen für den Stadtteil Lahnstein auf der Höhe als Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb nicht mehr erfüllt sind, verzichtet die Stadt auf die ihr nach dem Kurortegesetz des Landes verliehene touristische Prädikatisierung.

2.      Zeitgleich beantragt die Stadt Lahnstein die Anerkennung als Fremdenverkehrsgemeinde nach § 9 des Kurortegesetzes für das gesamte Stadtgebiet.