Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1.            Für den vom Rhein im Westen, der Zollgasse im Norden, den Bahnflächen im Osten und einer noch genau zu bestimmenden Linie im Süden umschlossenen Bereich wird ein Bebauungsplan mit der Nummer 45 und dem Namen „Rheinquartier Lahnstein, Teilgebiet Nord“ aufgestellt.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens.

           

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

 

Einstimmig

x

Mehrheitlich

 

 

 

Ja

 

Nein

 

Enthaltung

 

 

 

2.  Parallel hierzu ist zwingend die äußere Erschließung sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

 

Einstimmig

x

Mehrheitlich

 

 

 

Ja

 

Nein

 

Enthaltung

 

 

3.  Eine Lösung der Verkehrsproblematik ist u. a. im aufzustellenden Stadtentwicklungskonzept mit höchster Priorität zu erarbeiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

 

Einstimmig

x

Mehrheitlich

 

 

 

Ja

 

Nein

 

Enthaltung

1

 

4.  Dabei ist im Norden primär auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 22 die Anbindung bis zum Hafen/Frankenstraße zu untersuchen und wenn möglich umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

 

Einstimmig

 

Mehrheitlich

x

 

 

Ja

28

Nein

3

Enthaltung

1