Sitzung: 20.04.2015 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
1. Für den vom Rhein im Westen, der Zollgasse im Norden, den Bahnflächen im Osten und einer noch genau zu bestimmenden Linie im Süden umschlossenen Bereich wird ein Bebauungsplan mit der Nummer 45 und dem Namen „Rheinquartier Lahnstein, Teilgebiet Nord“ aufgestellt.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
x |
Keine
Zustimmung |
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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Ja |
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Nein |
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Enthaltung |
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2. Parallel hierzu ist zwingend die äußere Erschließung sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
x |
Keine
Zustimmung |
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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Ja |
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Nein |
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Enthaltung |
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3. Eine Lösung der Verkehrsproblematik ist u. a. im aufzustellenden Stadtentwicklungskonzept mit höchster Priorität zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
x |
Keine
Zustimmung |
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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Ja |
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Nein |
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Enthaltung |
1 |
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4. Dabei ist im Norden primär auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 22 die Anbindung bis zum Hafen/Frankenstraße zu untersuchen und wenn möglich umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
x |
Keine
Zustimmung |
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Einstimmig |
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Mehrheitlich |
x |
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Ja |
28 |
Nein |
3 |
Enthaltung |
1 |
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