Sodann wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Beauftragung der Mengenmehrungen und der zusätzlichen Leistung des Nachtrages Nr. 1 der Firma Torkret vom 28.08.2015 wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit (§ 17 Abs. 5 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordung).