Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 17Ä3/39 - Koblenzer Straße - wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m § 88 LBauO als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.

 

Hinweis: § 22 GemO (Ausschließungsgründe) beachten!