Beschlussvorschlag:
Die
zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 - Rheinquartier Lahnstein,
Teilgebiet Nord - wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.
Hinweis:
§ 22 GemO (Ausschließungsgründe) beachten!