Beschluss:
Die
Kreisverkehrslösung am Amtsgericht wird beibehalten. Das Verbot der Einfahrt in
die Rheinstraße soll über den einjährigen „Feldversuch“ hinaus für den aus
Richtung Koblenz kommenden Verkehr -
außer für Fahrradfahrer – geschlossen bleiben. Evtl. notwendige bauliche Maßnahmen
sollen erörtert werden, wenn die Baumaßnahme „Hochbrücke B42“ vollendet worden
ist und entsprechende Erkenntnisse des
Mobilitätsentwicklungskonzeptes vorliegen.