Beschluss:
Der Bebauungsplan
Nr. 48 - An der alten Markthalle - wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
i.V.m § 88 LBauO als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.