Beschluss:
1.
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36
Abs. 1 BauGB wird für den vorliegenden Antrag erteilt.
2.
Aus dem Status des Oberen Mittelrheintals als
UNESCO-Welterbe ergeben sich besondere Anforderungen hinsichtlich der
Gestaltung der geplanten Schallschutzwände. Die DB-Netz AG wird daher
aufgefordert, Art und Ausgestaltung der in Lahnstein vorgesehenen Wände mit der
Stadt abzustimmen.