Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird für den vorliegenden Antrag erteilt.
2. Aus dem Status des Oberen Mittelrheintals als UNESCO-Welterbe ergeben sich besondere Anforderungen hinsichtlich der Gestaltung der geplanten Schallschutzwände. Die DB Netz AG wird daher aufgefordert, Art und Ausgestaltung der in Lahnstein vorgesehenen Wände mit der Stadt abzustimmen.