Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 46.2 -
Rheinquartier Lahnstein, Teilgebiet Süd - wird gemäß § 10
Abs. 1 BauGB i.V.m § 88 LBauO als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.