Beschluss:
Die beigefügte
Satzung über die Aufhebung der am 21. November 2022 beschlossenen und
am 25. November 2022 bekannt gemachten Veränderungssperre
für
den Geltungsbereich des ehemals beabsichtigten
Bebauungsplanes Nr. 50 - Hohenrheiner Hütte / Alte
Schleuse - wird gemäß § 24 GemO
(Gemeindeordnung) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über
die Aufhebung der Veränderungssperre bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung
tritt die Satzung außer Kraft.