Beschluss:
Die beigefügte Satzung über die Aufhebung
der am 21. November 2022 beschlossenen
und am 25. November 2022 bekannt gemachten Veränderungssperre
für den Geltungsbereich des ehemals beabsichtigten
Bebauungsplanes Nr. 50 - Hohenrheiner Hütte / Alte Schleuse -
wird
gemäß § 24 GemO (Gemeindeordnung) beschlossen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre
bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung außer Kraft.