Beschlüsse:
1. Abwägungsvorschlag 2.8.1 zur Thematik der Art der
baulichen Nutzung: Die Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden
grundsätzlich nicht geteilt und führen zu keiner Änderung der Planung. Die
Einwendungen eines Eigentümers aus dem SO-B sind begründet und führen zu
einer Anpassung der Nutzungsfestsetzungen. Abstimmungsergebnis:
2.
Abwägungsvorschlag 2.8.2 zur Thematik des Maßes der baulichen Nutzung: Die
Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden zwar nicht geteilt, führen
aber aus den vorgenannten Gründen zu einer Änderung der Planung, in dem die
Regelungen zum „Maß der baulichen Nutzung“ gestrichen werden. Abstimmungsergebnis:
3.
Abwägungsvorschlag 2.8.3 zur Thematik der Örtlichen Bauvorschriften nach der
Landesbauordnung hinsichtlich der Gestaltung von baulichen Anlagen und
Werbeanlagen: Die Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden zwar nicht
geteilt, führen aber aus den vorgenannten Gründen zu einer Änderung der
Planung, in dem die „Örtlichen Bauvorschriften“ gestrichen werden. . Abstimmungsergebnis:
4.
Abwägungsvorschlag 2.8.6 zur Thematik der Berücksichtigung des
Artenschutzrechts und der Bepflanzung hinsichtlich der Gestaltung der
unbebauten Flächen: Die Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden zwar
nicht geteilt, führen aber aus den vorgenannten Gründen zu einer Änderung der
Planung, in dem die „Örtlichen Bauvorschriften“ der Entwurfsfassung
gestrichen werden. Abstimmungsergebnis:
5. Abwägungsvorschlag 2.8.7 zur Thematik eines Verstoßes gegen
„höherrangiges Recht“: Die Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden
nicht geteilt und führen zu keiner Änderung der Planung. Abstimmungsergebnis:
6.
Abwägungsvorschlag 2.8.8 zur Thematik des Aufstellungsverfahrens: Die Inhalte
der vorgebrachten Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und führen zu
keiner Änderung der Planung. Abstimmungsergebnis:
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Planung entsprechend zu
ändern und das Beteiligungsverfahren
nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen. |