Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 17Ä3/39 - Koblenzer Straße - wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 88 LBauO als Satzung beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Vorliegen der Genehmigung der dazugehörenden sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes durch die SGD Nord und der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.