Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Die Entscheidung über die Beauftragung der Verwaltung das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten, wird auf die nächste Sitzung vertagt.

 

Hierzu wird um Vorlage von Plänen und Ansichten oder ggfls. einem Modell gebeten, welche die Visualisierung des geplanten Projekts ermöglichen. Es sollte ersichtlich sein, inwieweit sich das geplante Vorhaben hinsichtlich Höhe und Umfang in die Umgebungsbebauung einfügt.