Beschlussvorschlag:
Die Entscheidung über die Beauftragung der Verwaltung das Verfahren der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten, wird auf die
nächste Sitzung vertagt.
Hierzu wird um Vorlage von Plänen und Ansichten oder ggfls. einem Modell
gebeten, welche die Visualisierung des geplanten Projekts ermöglichen. Es
sollte ersichtlich sein, inwieweit sich das geplante Vorhaben hinsichtlich Höhe
und Umfang in die Umgebungsbebauung einfügt.